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Bücherei Verwaltung mit dem iPad

Mit der Web-App „Schulbücherei.com“ gibt es eine einfache Möglichkeit, eine Verwaltung seiner Medien in der Schule mit einem iPad zu organisieren. Die zugehörige iPad-App bietet einen Strichcode-Scanner mit der eingebauten Kamera, so dass mühsames Abtippen unnötig ist.

Die App ist auch unter der Adresse: https://schulbuecherei.com zu erreichen. Dort legt man zuerst einen kostenlosen Account an und gibt die Daten seiner Schule ein.

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Jetzt kann man Klassen und Schülernamen anlegen, damit man die Ausleihe organisieren kann. Die Daten werden dabei über einen externen Server verwaltet. Hier muss man als Schule aufpassen. Der Entwickler der App, Christian Stahl von thinkmobile.de, hat mir versichert, dass der Server in Deutschland steht, und dass die Daten dort sicher aufbewahrt werden. Es haben keine dritten Parteien Zugriff.

Möglicherweise ist es ratsam, nicht die vollständigen Schülernamen zu verwenden, sondern nur Abkürzungen.

Nun kommen wir zum Kernstück, der Pflege des Buchbestandes. Hier können wir die Vorteile des iPads ausspielen. Denn bei der Eingabe neuer Bücher können wir über die Kamera den Strichcode einlesen und uns so viel Tipparbeit ersparen.

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Die Informationen, wie Titel, Autor und sogar das Titelbild werden aus dem Internet heruntergeladen. Es besteht auch eine Verknüpfung mit Antolin, so dass bei entsprechenden Büchern Zusatzinformationen angezeigt werden können.

Wenn diese Daten eingegeben wurden, dann stehen einem einfache Vorgänge, für Ausleihe, Rückgabe, Verlängerung und sogar Mahnungen zur Verfügung.

Alles ist sehr einfach gehalten und lässt sich ohne großes Vorwissen schnell bedienen.

 

Autor:

Berater Digitale Bildung

2 Kommentare zu „Bücherei Verwaltung mit dem iPad

  1. Du hast selbst angemerkt, dass man Datenschutz beachten sollte. Man muss hier wirklich genau wissen, was man tut. Einfach so, geht nicht.

    Also, wenn du Schülerdaten in einer Plattform wie dieser erfasst, in der Regel Namen, eventuell noch Klasse und vielleicht auch Geburtsjahr, dann brauchst du dafür eine Einverständnis der Erziehungsberechtigten, da das Schulgesetz nicht vorsieht, dass diese Daten für so etwas genutzt werden (bin mir sicher, das ist in Bayern nicht anders als in NRW). Diese Einwilligung ist freiwillig. Durch die Nutzung der Plattform und die Aufzeichnung des Ausleihverkehrs entstehen automatisch neue Daten, die den Personen (Schülern) zugeordnet werden können. Das könnte, böse gedacht, ein Deutschlehrer nutzen, um Noten über das Leseverhalten zu machen, was nicht zulässig ist.

    Außerdem werden persönliche Daten von Schülern durch eine externe Instanz im Auftrag der Schule verarbeitet. Dafür braucht es einen Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag. Schule ist Auftraggeber und die Plattform https://schulbuecherei.com ist Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist weisungsgebunden der Schule gegenüber. Er muss zudem ein Verfahrensverzeichnis liefern, in welchem auch dargelegt ist, wie sichergestellt ist, dass die Daten sicher sind. Wenn der Anbieter zum Beispiel einen Server im Büro betreibt, wäre das schon kritisch. Wichtig ist auch, dass die Daten nicht etwa anderweitig durch den Anbieter für eigene Zwecke genutzt werden.

    Es reicht also nicht, dass der Anbieter einen Server in Deutschland betreibt.

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